Jamming bezeichnet den Einsatz eines Störsenders, der den störungsfreien Empfang eines Funksignals – beispielsweise von Radio, Fernsehen, Mobilfunk, GPS oder Radar – erheblich erschwert oder vollständig verhindert. Der Störsender erzeugt elektromagnetische Wellen, die sich mit den ursprünglichen Signalen überlagern und diese teilweise oder vollständig blockieren. Dabei kann er entweder auf der gleichen Frequenz oder auf einer benachbarten Frequenz des gestörten Empfängers arbeiten. Entscheidend sind hierbei die Feldstärke, die Modulation des Störsenders sowie die Eigenschaften der gestörten Übertragung.
Störsender werden gezielt eingesetzt, um die Nutzung einer Frequenz oder eines gesamten Frequenzbandes zu erschweren. Dies wird auch als „Radar Jamming“ bezeichnet, wobei der entsprechende Sender oft als „Jammer“ oder „Noise Jammer“ bekannt ist. Solche Störsender können breitbandiges Rauschen oder hochfrequente Pulse aussenden, um die ursprünglichen Funkwellen absichtlich zu überlagern und so gezielt Störungen beim Gegner hervorzurufen.
Die Störungen betreffen verschiedene Signale und Anwendungen:
Störungen durch unerlaubte Aussendung von Sendesignalen sind grundsätzlich verboten. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur in der Regel die Ermittlung solcher Fälle auf Anfrage der Betroffenen. Der Verursacher wird dazu verpflichtet, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, wobei ihm die entstehenden Kosten auferlegt werden. Alternativ kann die Störquelle beschlagnahmt werden. Zusätzlich können weitere juristische Maßnahmen ergriffen werden, ähnlich wie bei der Verfolgung illegaler Sender.
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