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   - **WLAN-Störung**: Unterbrechung der Kommunikation eines Mobilgeräts mit einem WLAN-Access Point durch Wi-Fi-Deauthentication-Angriffe.   - **WLAN-Störung**: Unterbrechung der Kommunikation eines Mobilgeräts mit einem WLAN-Access Point durch Wi-Fi-Deauthentication-Angriffe.
  
-Störungen durch unerlaubte Aussendung von Sendesignalen sind grundsätzlich verboten. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur, als Nachfolgerin des früheren Funkentstördienstes, in der Regel die Ermittlung solcher Fälle auf Anfrage der Betroffenen. Der Verursacher wird dazu verpflichtet, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, wobei ihm die entstehenden Kosten auferlegt werden. Alternativ kann die Störquelle beschlagnahmt werden. Zusätzlich können weitere juristische Maßnahmen ergriffen werden, ähnlich wie bei der Verfolgung illegaler Sender.+Störungen durch unerlaubte Aussendung von Sendesignalen sind grundsätzlich verboten. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur in der Regel die Ermittlung solcher Fälle auf Anfrage der Betroffenen. Der Verursacher wird dazu verpflichtet, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, wobei ihm die entstehenden Kosten auferlegt werden. Alternativ kann die Störquelle beschlagnahmt werden. Zusätzlich können weitere juristische Maßnahmen ergriffen werden, ähnlich wie bei der Verfolgung illegaler Sender.
  
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