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- | Störungen durch unerlaubte Aussendung von Sendesignalen sind grundsätzlich verboten. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur, als Nachfolgerin des früheren Funkentstördienstes, | + | Störungen durch unerlaubte Aussendung von Sendesignalen sind grundsätzlich verboten. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur in der Regel die Ermittlung solcher Fälle auf Anfrage der Betroffenen. Der Verursacher wird dazu verpflichtet, |
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