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digitales:sdr:sdr_tutorial:rechtliches [28.04.2025] – [Das darfst Du NICHT abhören!] csdigitales:sdr:sdr_tutorial:rechtliches [02.05.2025] (aktuell) cs
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 Es ist ratsam, sich vor der Nutzung von SDR mit den relevanten rechtlichen Vorschriften vertraut zu machen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Es ist ratsam, sich vor der Nutzung von SDR mit den relevanten rechtlichen Vorschriften vertraut zu machen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
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 ===== Verboten ist das Abhören von: ===== ===== Verboten ist das Abhören von: =====
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   * Flugfunk   * Flugfunk
  
 +===== Das sind die Konsequenzen =====
  
-===== Wenn man erwischt wird... ===== +  * die Polizei steht plötzlich vor der Tür 
- +  * der Funkempfänger wird eingezogen
-Wie schlimm ist es, wenn Du beim Abhören illegaler Frequenzen erwischt wirst? +
- +
-  * die Polizei steht plötzlich vor Deiner Tür +
-  * Dein Funkempfänger wird eingezogen+
   * Gerichtsverhandlung   * Gerichtsverhandlung
-  * Geldstrafe oder Freiheitsstrafe+  * Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe
  
 ===== Telekommunikationsgesetz ===== ===== Telekommunikationsgesetz =====
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 (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, Frequenzzuweisungen sowie weitere darauf bezogene Festlegungen, soweit sie zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung der Bundeswehr und der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Spannungs- und Verteidigungsfall erforderlich sind, in einer besonderen Frequenzverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen. Die Regelungen der besonderen Frequenzverordnung nach Satz 1 finden nur bei Feststellung des Spannungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes oder des Verteidigungsfalls nach Artikel 115a des Grundgesetzes Anwendung. (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, Frequenzzuweisungen sowie weitere darauf bezogene Festlegungen, soweit sie zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung der Bundeswehr und der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Spannungs- und Verteidigungsfall erforderlich sind, in einer besonderen Frequenzverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen. Die Regelungen der besonderen Frequenzverordnung nach Satz 1 finden nur bei Feststellung des Spannungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes oder des Verteidigungsfalls nach Artikel 115a des Grundgesetzes Anwendung.
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 **[[https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__148.html|§ 148 Vertraulichkeit der Verfahren, Informationsverarbeitung und Gewährung der Einsichtnahme]]** **[[https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__148.html|§ 148 Vertraulichkeit der Verfahren, Informationsverarbeitung und Gewährung der Einsichtnahme]]**
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 (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann die Informationen, die es für die Aufgabenerfüllung nach § 78 Absatz 1 Nummer 1 und 5 erhalten hat, verarbeiten und auf Antrag den am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen Beteiligten Einsicht in die verarbeiteten Informationen gewähren. Für die Verwendung der nach Satz 1 gewonnenen Informationen gilt Absatz 1 entsprechend. (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann die Informationen, die es für die Aufgabenerfüllung nach § 78 Absatz 1 Nummer 1 und 5 erhalten hat, verarbeiten und auf Antrag den am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen Beteiligten Einsicht in die verarbeiteten Informationen gewähren. Für die Verwendung der nach Satz 1 gewonnenen Informationen gilt Absatz 1 entsprechend.
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 +| **Vorheriges Kapitel: [[digitales:sdr:sdr_tutorial:digitales]]**  |  **Nächstes Kapitel: [[digitales:sdr:sdr_tutorial:frequenzgrundlagen]]** |